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Freundeskreis "Helmut Marquardt" - Dokumentationen

22.12.2012

Fürbitte für Herrn Marquardt (Vorschlag an ca. 50 Pfarrer für den Heiligabend-Gottesdienst)

 

Herr, wir bitten dich für die, die in unserer Justiz Verantwortung tragen. Gib ihnen Verantwortungsbewusstsein und gib, dass sie gewissenhaft ihre Urteile sprechen, dass  sie  nicht vergessen, dass "im Zweifel für den Angeklagten" zu entscheiden ist. Wir bitten dich für alle zu Unrecht Verurteilten in Deutschland und in der Welt. Stellvertretend für alle legen wir das Schicksal des nach Auffassung seiner Freunde zu Unrecht verurteilten Helmut Marquardt aus Lodersleben in deine Hand. Er ist mit seinen jetzt 76 Jahren nach 10 Jahren Haft physisch und psychisch am Ende.

 


 

 

17.11.2012

Unser Schreiben an OLG-Präsident Schubert (in Auszügen):

 

Sehr geehrter Herr Präsident Schubert,

 

Zunächst möchte ich mich als Mitglied des Freundeskreises „Gerechtigkeit für Helmut Marquardt“ – auch im Namen von Herrn Dr. Grunow und Frau Wienhold – ganz herzlich bedanken, dass Sie uns am 23. Oktober dieses Jahres nach unserer Kundgebung – bei der wir ja mit Kritik an der Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht gespart hatten – mit dieser Freundlichkeit und Herzlichkeit in Ihrem Arbeitszimmer empfangen haben. Wir haben gespürt, dass Sie für uns ein offenes Ohr hatten und dass Sie uns mit unserem Engagement für Herrn Marquardt Respekt entgegenbringen. Auch wir müssen respektieren, dass Sie in Ihrer Funktion als Präsident des OLG keine Wunder vollbringen können: sprich: dass Sie richterliche Entscheidungen Ihrer Kollegen nicht revidieren können. Sie sind aber der erste hohe Vertreter der Justiz, der uns in dieser Sache wirklich zugehört hat und von dem wir uns in unserem Engagement ernst genommen fühlten. Dafür noch einmal herzlichen Dank! (Auch für den Espresso, der uns gut tat – verbunden mit der Bemerkung wegen der krach-machenden Espresso-Maschine, manchmal müsse man ja Krach machen, um etwas zu erreichen!)

 

…………………….

 

Mit großer Sympathie habe ich von Ihnen bei unserem Gespräch gehört, dass für Sie das Thema „Gerechtigkeit“ von Ihrer Jugend an das Thema ist, das sie umtreibt und das auch die Wahl Ihres Berufes mitbestimmte.

………………..

 

Mir ist das rechtliche Dilemma, in dem im Falle Marquardt eigentlich alle stecken, voll bewusst: Formal-rechtlich sind „alle Messen gesungen“, und damit besteht diese äußerste Kluft zwischen formalem Recht einerseits und Gerechtigkeit und Wahrheit andererseits.

 

Denn mit Gerechtigkeit und Wahrheit haben das Urteil gegen Herrn Marquardt und die Ablehnung des zweiten Wiederaufnahmeantrags wirklich nichts zu tun: Hier muss ich auch dem Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft, Herrn Tewes, widersprechen, der in der MDR-Sendung nach unserer Kundgebung vor der Kamera gesagt hatte, dass 22 Richter sich mit dem Fall Marquardt befasst hätten und alle zu dem gleichen Ergebnis gekommen seien. In Wirklichkeit war es der damalige Vorsitzende des Landgerichts Halle, Herr Braun, der Herrn Marquardt verurteilt hat und dessen schriftliche Urteilsbegründung vom Revisionsgericht, dem Bundesgerichtshof, nicht angefochten wurde. Aber – wie sie ja wissen – prüft der BGH nicht inhaltliche Fehler, sondern formale Fehler, und die hat er in dem Urteil nicht gefunden. Und bei den Wiederaufnahmeverfahren geht es ja auch gar nicht um das Urteil selbst, sondern nur darum, ob der Wiederaufnahmeantrag des Anwalts ausreicht, die hohen Hürden, die für eine Prozess-Wiederaufnahme gelten, zu überspringen. Dass ich hier die Entscheidung des Landgerichts Magdeburg und erst recht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg nicht verstehen kann, habe ich in meiner Stellungnahme deutlich gemacht.

 

Aus all diesen Gründen doch noch eine letzte Frage an Sie. Gibt es denn wirklich nicht Möglichkeiten, die aus unserer Sicht nicht nur ungerechte, sondern in Wirklichkeit auch unsinnige Haftzeit von Herrn Marquardt zu einem sofortigen Ende zu bringen. Ich habe den Eindruck, dass in diesem Fall alle damit befassten Personen in ihren Funktionen auch Angst haben, einen Präzedenzfall zu schaffen. Aber wer gewinnt denn wirklich, wenn Herr Marquardt weiter in Haft bleibt? Herr Marquardt nicht, Justiz und Politik bestimmt auch nicht. Würden nicht letzten Endes alle verlieren – und erst recht dann, wenn Herr Marquardt in der Haft sterben sollte? Denn wir als Freundeskreis sind sicher, dass wir keine Ruhe geben werden.

 

Bei uns spielt hier nicht nur der Protest gegen Gerichtsentscheidungen eine Rolle, sondern das Verantwortungsgefühl gegenüber einem Menschen, dem schwerstes Unrecht zugefügt worden ist. An unseren Aktionen und unserer Fürsprache macht Herr Marquardt auch ein Stück Hoffnung fest, und wir haben mit dazu beigetragen, dass die Haft von Herrn Marquardt bisher nicht in einer noch größeren menschlichen Katastrophe geendet hat. Herr Marquardt hatte schon nach mehreren Seiten hin angekündigt, dass er mit seinem 76. Geburtstag - am 25. September 2012 - in den Hunger- und Medikamentenstreik treten werde. Es waren wir, die Mitglieder des Freundeskreises, die ihn davon abbringen konnten. Auch der Anstaltsleiter in der JVA Burg, Herr Wurzel, sieht – wie ich meine – unsere Rolle positiv. Er hat uns, den vier Gründungsmitgliedern des Freundeskreises, völlig unbürokratisch und kurzfristig einen Sonderbesuch einen Tag nach seinem Geburtstag genehmigt.

 

Inzwischen sind auch die Medien wach geworden. Zeitungen wie das Naumburger Tageblatt, deren überregionaler Teil in der Mitteldeutschen Zeitung und auch die Kirchenzeitung „Glaube und Heimat“ haben in den letzten Monaten schon über den Fall Marquardt berichtet. Zwei Mal gab es Kurzberichte im MDR-Fernsehen, und am 12. Dezember wird die Sendung „Exakt – die Story“ im MDR ausgestrahlt, in der es auch um den Fall Marquardt geht.

 

Ich möchte deshalb Sie noch einmal an den Appell unserer Petition bei unserer Kundgebung erinnern und Sie fragen: Was hindert die Justiz, was hindert die Politik daran, dass jeweils ein hochrangiger Vertreter zunächst einmal Herrn Marquardt in der JVA Burg besucht? Und wäre es nicht denkbar, dass Sie – vielleicht gemeinsam mit Herrn Marquardts neuer Rechtsanwältin, Frau Johanna Dreger Jensen (Schulterblatt 124,  20357 Hamburg, Tel. 040 43135110) – eine Möglichkeit finden, Herrn Marquardt schon bald, vielleicht schon zu Weihnachten, aus dem Gefängnis zu entlassen und ihn zu seiner Lebensgefährtin, Frau Christa Wienhold, zurückkehren zu lassen? Das wäre das schönste Weihnachtsgeschenk für ihn.

 

23.10.2012

 

Andacht und Kundgebung des Freundeskreises

„Gerechtigkeit für Helmut Marquardt“

Am 23.10.10.30 Uhr im Dom (Dreikönigskapelle)

11.00 Uhr vor dem Oberlandesgericht in Naumburg

Dokumentation:

 

10.30 Uhr Dreikönigskapelle Dom (verantwortlich: Pfr. Ulrich Huppenbauer)

 

 

Psalm 43,1:

Gott schaffe mir Recht!

Liebe Gemeinde, sei ich Helmut Marquardt kenne – es war, glaube ich, Ende 2004 als er nach abgelehnter Revision aus der JVA Halle in die JVA Naumburg überführt wurde – ist das auch sein Gebetsruf, der alle unsere Gespräche überlagerte.

Gott schaffe mir Recht,

denn mir ist schwerstes Unrecht widerfahren. Ich war doch der beste, ja einzige Vertraute meines Schwagers, habe ihm einmal das Leben gerettet, bin bei ihm aus und eingegangen, habe meiner Schwester auf ihrem Sterbebett versprochen, mich um ihn zu kümmern – und da werfen die mir das vor!!!

Damals wusste ich noch nichts von seinem traumatischen Erlebnis damals, als er ihm die Zeitung bringen wollte und ihn blutüberströmt auf dem Sofa liegen sah – das Erlebnis das ihn belastete, aber das er auf Empfehlung seines Anwaltes aus seinem Gedächtnis streichen sollte. Nein, in seinen Erzählungen stand im Vordergrund der Tag, als er verhaftet wurde, 2. Juli 2002. Das Unvorstellbare:

Ich, der ich nie mit Gerichten zu tun gehabt habe, der anderen geholfen hat – plötzlich in Handschellen, ein Verbrecher, nach der Bildzeitung ein brutales mordgieriges Monster.

Es sind Situationen und Bilder, die wir uns in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat nicht vorstellen mögen. Mir war jedenfalls klar: Helmut Marquardts Ruf: „Gott schaffe mir Recht!“ – er war nicht gespielt, sondern authentisch. Sein Ruf kam aus tiefstem Herzen: Schaffe mir Recht, weil die Menschen nicht Recht schaffen und recht sprechen können, sondern mit ihrem eigenen Recht das Recht verwirken. Amen.

 

11.00 Uhr: Platz vor dem OLG

 

-          Begrüßung + Hauptansprache: Dr. Grunow

Ich möchte mit einem Zitat beginnen, nämlich dem Amtseid, den die Richter der Bundesrepublik Deutschland leisten:

"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."

Dieser wunderbare Richtereid ist eine Grundlage für das Vertrauen zu unserem Rechtsstaat. Der Richter schwört, dass er „der Wahrheit und der Gerechtigkeit“ dient.

Dieses Vertrauen wurde in den vergangenen Jahren im Fall Helmut Marquardt und bei nachgewiesenen Fehlurteilen bei vielen Menschen erschüttert.

Als Freunde von Herrn Marquardt fühlen wir mit einem Menschen,

-          der – mit grauenhaften Kindheitserinnerungen an die letzten Kriegstage belastet – den neuen Staat Bundesrepublik Deutschland mit aufgebaut hat mit fleißiger Arbeit und vielseitigem Engagement,

-          Für den es selbstverständlich war, anderen zur Seite zu stehen z.B. auch bei der Flutkatastrophe in Hamburg wo er Leben gerettet hat

-          Der nach der friedlichen Revolution in der DDR zusammen mit seiner Lebensgefährtin im heutigen Sachsen-Anhalt sich eine Ruhestandsexistenz aufgebaut hatte

-          Der dann aber die Ermordung seines Schwagers am 19.03.2002 erleben musste.

-          Und dann seine eigene Verhaftung vier Monate später. Ab dieser Zeit brach für ihn eine Welt zusammen. Er, der doch der Vertraute seines Schwagers gewesen war, soll plötzlich sein Mörder gewesen sein.

Nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen? Da kommen doch Fragen auf, wenn man von einer nicht unbedeutenden Anzahl von Fehlurteilen in unserem Staat hört.

Müssten wir nicht erwarten, dass eben in einem Strafverfahren, in dem der Beschuldigte von Anfang an sagt, ich war es nicht. In dem die Lebensgefährtin unter Eid aussagt, er war den ganzen Abend wegen Rückenschmerzen zu Hause, die Justiz ganz besonders sorgfältig nach diesem Grundsatz - arbeitet?

Herr Marquardt hat es anders erlebt. Staatsanwaltschaft und Gericht wollten ihn verurteilen, sie wollten auf die Zeugen, die ihn entlastet haben, nicht hören, sie wollten die Spuren und Indizien, die gegen seine Täterschaft sprachen, nicht wahrhaben.

Sie stützten sich auf die eine nachweisbare Spur, nämlich die DNA-Spur die man am Opfer gefunden hat, und zimmerten sich dann eine Theorie zusammen, dass die Spur durch „das kraftvolle Aufstützen der Hand eines Täters auf die Finger des Opfers beim Zuziehen der Kabelbinder” zustande gekommen sei. Und man hinterfragte nicht, wie es denn sein kann, dass dann auf den Kabelbindern und am Körper des Ermordeten keinerlei DNA-Spuren von Herrn Marquardt zu finden waren.

Auch der damalige Gerichtsreporter der Mitteldeutschen Zeitung hat die Ungereimtheiten des damaligen Urteils deutlich wahrgenommen. Der Wahrheit und Gerechtigkeit wurde nach unserer Auffassung mit dem damaligen Urteil nicht gedient. Das liegt zum großen Teil daran, weil Herr Marquardts damaliger Anwalt ihn davon abgehalten hat, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Herr Marquardt hat in übergroßer Naivität und Autoritätsglauben diesem Anwalt vertraut. Nach unserer Ansicht ist das Verhalten des Anwalts Anstiftung zur Falschaussage und damit ein Straftatbestand.

Ja auch Richter können irren, denn irren ist menschlich. Diese Möglichkeit sieht auch unser Strafrecht vor und deshalb gibt es theoretisch die Möglichkeit des Wiederaufnahmeverfahrens. Im Fall Helmut Marquardt gab es die notwendigen neuen Argumente und eine neue Aussage von Herrn Marquardt. Das Paket hätte wieder aufgeschnürt werden können und müssen.

Im Licht der neuen Aussage, dass Helmut Marquardt selbst die Leiche gefunden hat und in seinem Schockzustand nicht das getan hat, was er hätte tun sollen, nämlich die Polizei zu verständigen – hätten wichtige neue Erkenntnisse zur Aufklärung des schrecklichen Mordes gewonnen werden können. Besonders von den Richtern des Oberlandesgerichtes Naumburg muss man erwarten, dass sie – entsprechend dem Grundsatz der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen – der Möglichkeit wirklich nachgegangen wären, dass ein bisher unbescholtener Mensch seit Jahren unschuldig seiner Freiheit beraubt ist und der Mord von damals eben nicht aufgeklärt ist.

Sie haben ihre Ablehnung der Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiederaufnahme damit begründet, es sei nicht plausibel, dass Herr Marquardt seine Aussage so spät gemacht habe. Herr Marquardt ist aber bisher niemals von einem Aussage-Psychologen oder einem Trauma-Psychologen befragt worden.

Jeder Mensch reagiert auf eine Schocksituation anders. Auch wir können von uns nicht sagen, wie wir handeln würden wenn wir plötzlich aus heiterem Himmel den nahen Verwandten ermordet vorfinden. Und es gibt so viele Indizien, die einfach nicht erklärbar sind, wenn man die bisherige Annahme, Herr Marquardt sei der Mörder, beibehält. Und das alles auch noch unter dem Vorzeichen, dass das Gericht selbst während des Prozesses bei Herrn Marquardt kein Motiv gefunden hat.  

Es gibt also Fragen über Fragen. Es ist eine uns bekannte menschliche Gewohnheit, Fragen, die uns unangenehm sind, auszublenden, sich gar nicht erst mit ihnen zu beschäftigen. Von Staatsanwaltschaften, Gerichten und Richtern erwarten wir aber anderes. Sie sollen „der Wahrheit und der Gerechtigkeit“ dienen. Und gerade deshalb hätten sie die Chance der Wiederaufnahme des Verfahrens nutzen und sich den neuen Argumenten stellen müssen.

Und das alles hat nun auch seinen tief menschlichen Aspekt – ein Aspekt, der von den Gerichten bisher völlig ausgeblendet worden ist. Im Fall Helmut Marquardt müssen wir uns der Möglichkeit stellen, dass ein Mensch unschuldig verhaftet worden ist, aber im Vertrauen auf den Rechtsstaat geglaubt und gehofft hat, dass der Irrtum eingesehen wird.

Seit dem Juli 2002 eine - mit kleinen Zwischenstationen von neuen Hoffnungen verbundenen – erlebte er aber eine Kette von bitteren Enttäuschungen. Inhaftierung, Haftzeit und all die bitteren Erfahrungen haben – auch im Zusammenhang mit seinem hohen Alter – seine Gesundheit ruiniert. Denken sie einmal an die psychische und physische Belastung seiner Frau, seiner Tochter und seiner Enkelin, die von seiner Unschuld überzeugt sind.

Die meisten Menschen wollen und können es sich nicht vorstellen, was es bedeuten würde, wenn sie plötzlich als zu Unrecht Beschuldigte im Gefängnis landen. Es ist ja nicht nur die Haft als solche, sondern auch die Belastung mit der der Unschuldige lebt: „Ich gelte als verurteilter Mörder. Wenn ich den Mord nicht zugebe, dann gelte ich als uneinsichtiger Täter, der die eigene Sache nur noch schlimmer macht.

Mit dem Blick auf Unrechtsstaaten mag es politisch opportun sein, sich solchen Vorstellungen hinzugeben. In Deutschland aber berufen wir uns auf den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat. Das hat zur Folge, dass eben diese Vorstellung vor allem von Politikern tabuisiert wird.

Wir die Mitglieder des Freundeskreises haben es oft erleben müssen, wenn wir Politiker, aber auch Kirchenvertreter auf das Schicksal von Helmut Marquardt angesprochen haben, dass uns gesagt worden ist: „Wir haben einen Rechtsstaat, wir haben die Gewaltenteilung, und wir vertrauen auf unsere Justiz. Dabei bedenken sie nicht, dass auch diese Justiz zahlreiche Fehlurteile gesprochen hat. Mit jedem solcher Sätze schirmt man sich nur umso mehr von dem persönlichen Schicksal von Helmut Marquardt ab.

Dies mussten wir bitter erleben bei der Einreichung von Gnadengesuchen. In der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt – auch in anderen Bundesländern - heißt es: „Der Ministerpräsident hat das Gnadenrecht.“ Als Bürger dieses Landes müssen wir doch davon ausgehen, dass dies bedeutet, dass der Ministerpräsident und seine Mitarbeiter sich dann ernsthaft ein Bild von der rechtlichen und menschlichen Lage der Person, um die es geht, machen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Wir haben noch in Erinnerung, dass der frühere Bundespräsident Köhler sogar einen früheren RAF-Terroristen im Gefängnis besucht hat, um sich für seine Entscheidung ein persönliches Bild zu machen. In Sachsen-Anhalt mussten wir erleben, dass die Ministerpräsidenten Böhm und Haselhoff sich ausschließlich von denen beraten und beeinflussen ließen, die auch für die Inhaftierung und Verurteilung von Herrn Marquardt verantwortlich waren. Kein politischer Vertreter oder ein hochrangiger Vertreter der Kirche hat sich bisher auf den Weg gemacht, um Helmut Marquardt persönlich zu befragen und sich selbst ein Bild von ihm zu machen. Das aber habe aber ich mir z.B. gemacht, ehe ich mich dafür entschieden habe für diesen Menschen zu kämpfen.

Die Gründungsmitglieder des Freundeskreises sind aktive Christen und Kirchenmitglieder. Insofern dürfen sie sich auch die Frage stellen: „Wie hätte Jesus an dieser Stelle gehandelt?“ Hätte er sich von den Argumenten: „Wir leben in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat! Herr Marquardt ist rechtskräftig verurteilt, Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht haben sein Urteil bestätigt“, abspeisen lassen und damit die Unterstützung für Helmut Marquardt abgelehnt? Oder hat er nicht auch wie andere den Satz gesagt:

„Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch!“ Das ist die sogenannte Goldene Regel, die eine der großen und guten Grundlagen unseres menschlichen Zusammenlebens ist.

Jeder Richter, jeder Politiker, jeder einzelne Bürger unseres Landes verlangt mit Recht für sich selbst Recht und Gerechtigkeit. Was wir für uns selbst einfordern, dürfen wir dem nicht verweigern, der auf Grund tragischer Umstände in die Mühlen der Justiz geraten ist und dort droht zermahlen zu werden. Es ist leider nur noch ganz wenig Zeit, die Situation zu wenden. Wir der Freundeskreis „Gerechtigkeit für Helmut Marquardt“ werden nicht aufgeben für einen Menschen zu kämpfen, der nach unserer Auffassung ein Opfer der Justiz unseres Rechtsstaates ist. Und wenn eines Tages seine Unschuld bewiesen ist, die wirklichen Täter verurteilt sind, dann werden sich Verantwortliche unseres Staates fragen müssen, wie man solche gravierenden Fehlurteile in Zukunft verhindern kann.

Es braucht dazu doch eigentlich nur die Einhaltung des Amtseides der Richter, verantwortliche Entscheidungen der Politiker und die Sympathie der Mitbürger.

Ich trage ihnen zum Abschluss den Amtseid noch einmal vor:

"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."

-          Kurzrede: Frau Bronisch

Meine Vorredner haben die Geschichte von Helmut Marquardt erzählt. Seit 1990 habe ich der JVA Naumburg Besuche gemacht, zugehört, bei Gottesdiensten die Lieder begleitet, mit dem Chor dort gesungen usw. – Dadurch habe ich Helmut Marquardt kennen gelernt – seine Geschichte gehört von ihm selber, habe seine Verzweiflung und seine Tränen gesehen. Im September 2012 habe ich mit Freunden einen Besuch in der JVA Burg machen können. Heute bin ich hier, um öffentlich und eindringlich darum zu bitten:

1)    Dass der Prozess um den Mordfall „Scheibe“, 2002, noch einmal aufgerollt wird.

2)    Dass Herr Marquardt selbst gehört wird, und

3)    Dass er vor allem sofort und unbürokratisch entlassen wird. Er ist 76 Jahre alt, seine Menschenwürde wurde und wird zutiefst verletzt:

Helmut Marquardt ist kein Mörder, nach meiner Einschätzung ist er ein Ehrenmann.

 

 

-          Kurzrede: Frau Schlemmer

 

Ich lernte bei meiner ehrenamtlichen Seelsorgearbeit in der JVA Naumburg Herrn Marquardt vor 8 Jahren in der Singegruppe kennen. Er fiel mir auf durch sein stilles, ernsthaftes Verhalten, und im Laufe der Jahre lernte ich seine Geschichte kennen. Mancher in der Singegruppe hat sich zu seiner Schuld bekannt und damit zu seiner Strafe. Aber hier ist einer, der wirklich zu Unrecht sitzt, der unschuldig eingesperrt ist. Deshalb setzen wir uns für seine Freiheit ein und dass ihm endlich Gerechtigkeit widerfährt! In unserer Verfassung steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das gilt auch für einen unschuldig Gefangenen!!

 

-          Ansprache (als Mitglied des Freundeskreises): Pastor i.R. Christoph Huppenbauer, Neustadt / Holstein:

 

Liebe Freunde im Freundeskreis für Helmut Marquardt, liebe Mitdemonstranten

  • Ich kenne Herrn Marquardt nicht persönlich.
  • Ich kann nur von außen urteilen, d. h. aufgrund dessen, was ich über den Fall gelesen habe und was mir darüber berichtet wurde: und zwar über die Tat selbst, über den Gesundheitszustand und die Persönlichkeit von Herrn M., über das Agieren der Justiz im Prozess und danach, sowie über das Verhalten politischer und kirchlicher Instanzen.
     
  • Daraus hat sich meine Meinung gebildet:
     
  1. ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass Helmut Marquardt schuldig an dem ihm zur Last gelegten Mordes ist. Dieser Schluss legt sich liegt nahe, wenn man nicht von vornherein unterstellt, dass die Schilderung Helmut M.s über sein Erleben eine Schutzbehauptung eines Verdächtigen, sondern eine ernst zu nehmende Zeugenaussage ist. Das umso mehr, als die vom Gericht unterstellte Konstruktion eines denkbaren Tathergangs mit H. Mm als Schuldigem voller Lücken und Widersprüche ist und von unbewiesenen Spekulationen nur so strotzt. Man muss nur seinen gesunden Menschenverstand einschalten, um zu begreifen, dass die Schilderung H. M.s sehr viel plausibler ist als alle anderen Konstruktionen eines möglichen Tatgeschehens.
     
  2. ich erlebe jedoch eine Justiz, die sich weigert, neue Indizien über den Tathergang und plausible Erklärungen des angeblichen Täters überhaupt zu bedenken und zu überprüfen: weder um sie zu falsifizieren noch um sie zu verifizieren (d. h. entweder ihre mögliche Unhaltbarkeit oder umgekehrt ihre Berechtigung zu beweisen). Das könne man angeblich aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht.
    Wissen Sie: eine solche Argumentation erinnert mich an den Prozess des Galileo Galilei, der aufgrund seiner Beobachtungen nachweisen konnte, dass die Erde nicht der ruhende Mittelpunkt des Universums ist. Als er seine Ankläger aufforderte, doch zum Beweis seiner Behauptung mal einen Blick durch das zum Sternenhimmel gerichtete Fernrohr zu werfen, weigerten sie sich strikt. Sie wollten nicht riskieren, dass sie vielleicht etwas erkennen könnten, was der gültigen kirchlichen Lehre und dem herrschenden Weltbild widerspricht. Das ist haargenau die Argumentation, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Es wäre für die Richter in der Aura ihrer Unfehlbarkeit ja gefährlich, wenn sich herausstellte, dass die Wirklichkeit anders wäre als die angebliche Tatsachenbehauptung eines Urteils. Man könnte sich blamieren, sein Gesicht verlieren, die Autorität des Gerichts würde dadurch angeblich untergraben. Stattdessen lässt man lieber jemanden jahrelang unschuldig in der Zelle schmoren. Doch ich versichere Euch, auch Richter sind Menschen. Auch für sie gilt das Sprichwort: Irren ist menschlich. Zu meinen, sich nicht irren zu dürfen oder gar sich nicht irren zu können – macht Richter, Politiker und Kirchenleute und jeden, der sich für unfehlbar hält, unmenschlich.
    Im konkreten Fall hat eine solche Überheblichkeit zur Folge, dass vermutlich bis heute der Schuldige frei ist und sich sicher fühlen kann, weil ein Unschuldiger an seiner Statt weggesperrt wurde.

     
  3. Ich erlebe die höchste politische Instanz des Landes den vorigen und jetzigen Ministerpräsidenten in ihrer Gnadenlosigkeit bzw. ihrer Ignoranz. Ihnen ist von Amtes wegen das sog. Gnadenrecht zuerkannt. D. h.: Sie können und dürfen unabhängig vom Ergebnis rechtlicher Verfahren Gnade walten lassen. Sie können auch neinen 76-jährigen kranken alten Mann aus der Haft entlassen. Aber statt von diesem Recht Gebrauch zu machen, berufen sich diese Herren auf die Stellungnahmen ausgerechnet der juristischen Instanzen, die ein Interesse daran haben, dass ihr bisheriges eklatantes Versagen in diesem Fall nicht aufgedeckt wird. Wer verliert schon gerne öffentlich sein Gesicht?!

    Oder kann es sein, dass der jeweils Oberste im Land sein Recht an untergeordnete Chargen einfach wegdelegiert hat? Wenn das so wäre – und vielleicht ist es ja genau so – hätte der Ministerpräsident sein höchstes Recht, das Gnadenrecht, der Opportunität oder der Bequemlichkeit geopfert. Er wäre für mich in seinem Amt untragbar.

     
  4. Ich erlebe kirchliche Instanzen und Persönlichkeiten, die sich trotz dringender Bitte weigern, sich mit dem Anliegen des Freundeskreises zu befassen oder sich durch einen Besuch gar ein eigenes Bild von der Persönlichkeit Helmut Marquardts zu machen. Sie verhalten wie der Priester im berühmten Gleichnis Jesu vom barmherzigen Samariter: Sie gehen vorüber und kümmern sich nicht um den unter die Räuber gefallenen am Wegesrand. Sie sind ja nicht zuständig und haben mit Sicherheit anderes zu tun, als sich mit einem zu befassen, dem mehr als zehn Jahre seines Lebens gestohlen wurden und dem bis heute die eheliche Gemeinschaft mit seiner Frau verweigert wird
    Dabei hätte – selbst wenn H. M. des Mordes schuldig wäre, was er vermutlich nicht ist – die Kirche von ihrem ureigenen Auftrag her für Gnade einzutreten, statt für gnadenlose Freiheitsberaubung.

     
  • Wer ist dann dem der unter die Räuber gefallen ist, der Nächste? Das seid ihr, liebe Mitglieder des Freundeskreises, dem ich seit ein paar Wochen die Ehre habe, anzugehören. Ihr lasst nicht locker. Ihr helft mit Eurem Engagement dem in Haft sitzenden H. M, der. jetzt immer noch trotz aller Einschränkungen Grund zur Hoffnung hat. Ihr helft ihm leben, besser Überleben auch unter unsäglichen Bedingungen. Ich weiß nicht, ob er das ohne Euch aushalten könnte. Machen wir weiter! lassen wir nicht locker! Schon jetzt ist Eure Ausdauer nicht umsonst. Sie ist konkrete Überlebenshilfe. Ihr seid der Barmherzige Samariter für den unter die Räuber gefallenen Helmut Marquardt. Ich freue mich, zu Euch zu gehören.

 

-          Musikalisches Zwischenstück

-          Frau Wienhold

(spontane Rede):

Weil Herr Dr. Grunow sagte, dass kaum einer wisse, wie man sich fühlt, wenn man wie Helmut einen Toten findet. Von da an wusste ich, dass ich reden muss, denn ich habe so etwas 1967 zusammen mit meinem verstorbenen Mann erleben müssen. Sein Vater hatte sich erhängt, und wir haben ihn entdeckt…..und wir haben uns umgedreht und sind gelaufen wie die Hasen keines Gedankens fähig. Obwohl mein damaliger Mann Hans Wienhold intelligent war, hatten wir kein Reaktionsvermögen mehr, dafür was zu tun gewesen wäre.

 

Und nun zu meinem jetzigen Mann, Helmut Marquardt:

Was er für ein achtsames Leben geführt hat, geschaffen und gegeben hat, hat niemanden interessiert. Vor allem auch seinen Schwager bis zuletzt. Herbert sagte immer, Du hast mich mehr getan als ein Sohn für seinen Vater. Mein Mann hat auch mal seinem Schwager in Hamburg durch seine Umsicht das Leben gerettet. Der Schwager hatte eine schwer entzündete – schon ein paarmal nachoperierte Narbe am Bauch. Er fror schon, worauf man ihm ein warmes Bad einließ, mein Mann, Helmut, hatte aber keine Ruhe und fragte zig-mal: was hast du innerlich und sah dass die Narbe geschwollen und blau und rot war. Er sagte: Schnell, zieh dich wieder an, ich hole schnell das Auto, dann har er ihn sofort zum Krankenhaus „Maria hilf“ gebracht, die Schranken bis zum Eingang ignoriert. Er wurde daraufhin sofort operiert vom Arzt Mateé, der dann sagte: „Sie haben durch ihre schnelle Reaktion dem Mann das Leben gerettet, es ging um Minuten.“ Haben Sie schon mal erlebt, dass man einem Menschen das Leben rettet und dann umbringt?

 

-          Verlesung des Schreibens (Dr. Grunow)

  • An den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Naumburg
  • An den Generalstaatsanwalt
  • An den Ministerpräsidenten
  • An die Justizministerin
  • An den Landtagspräsidenten (mit Kopie an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses)

Freundeskreis „Gerechtigkeit für Helmut Marquardt“

Sprecher: Dr. Rüdiger Grunow, Closewitz 14, 07751 Jena

Tel. 036425-22232, www.helmut-marquardt.de

 

 

Herrn

Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg

Winfried Schubert

Domplatz 10

06618 Naumburg

 

Naumburg, den 23.10.2012

 

Sehr geehrter Herr Präsident Schubert,

 

Wir, die Teilnehmer der heutigen Kundgebung des Freundeskreises „Gerechtigkeit für Helmut Marquardt“ wenden uns an Sie mit folgenden Anliegen:

 

1)    Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass Herr Helmut Marquardt, zur Zeit Strafgefangener in der JVA Burg und nun bereits seit 10 Jahren inhaftiert, aus gesundheitlichen, humanitären und Altersgründen unverzüglich aus der Haft entlassen wird.

 

2)    Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass bei Herrn Marquardt nach den Maßstäben „Wahrheit und Gerechtigkeit“ - wie es im Richtereid formuliert ist - verfahren wird. Er möge ein neues Verfahren bekommen, in dem die offensichtlichen Fehler und Ungereimtheiten im damaligen Hauptverfahren überprüft und gegebenenfalls berichtigt werden. Er möge endlich die Chance bekommen, seine neue Aussage, die er während der Hauptverhandlung auf Anraten seines damaligen Anwaltes verschwiegen hatte, samt den damit verbundenen Beobachtungen und Erkenntnissen vorzutragen.

 

3)    Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass die Bereitschaft von Herrn Marquardt, selbst zur Aufklärung des schrecklichen Verbrechens vom 19.03.2002 beizutragen, ernstgenommen wird und er endlich von der Staatsanwaltschaft nicht mehr als Beschuldigter, sondern als Zeuge vernommen wird.

 

4)    Wir betonen, dass die Zeit drängt. Herr Marquardt ist mit seinen 76 Jahren nach drei Herzinfarkten schwer gesundheitlich angeschlagen. Wir bitten Sie deshalb, dafür Sorge zu tragen, dass ein hochrangiger Vertreter sowohl aus der Justiz als auch aus der Politik in nächster Zeit Herrn Marquardt persönlich in der JVA Burg aufsucht, um sich ein eigenes Bild von seiner verzweifelten Situation zu machen.

 

Hochachtungsvoll

-           

-          Die Gründungsmitglieder übergeben eines der Schreiben an den Präsidenten des Oberlandesgerichtes

 

E-Mail an die 105 Landtagsabgeordneten in Sachsen-Anhalt

 

Herrn / Frau Abgeordnete(n)

 


MdL
Magdeburg

 

27.08.2012

Der Fall Helmut Marquardt

 

 

Sehr geehrte(r) Frau (Herr).......................

 

Wir wenden uns an Sie, weil wir meinen, dass dieser Fall Sie als Volksvertreter des Landtags von Sachsen-Anhalt nicht gleichgültig lassen kann. Wir, der Freundeskreis „Gerechtigkeit für Helmut Marquardt”, kümmern uns um einen Gefangenen der JVA Burg, der am 25. September 76 Jahre alt wird und bereits 10 Jahre Inhaftierung hinter sich hat. Sein Name ist Helmut Marquardt. Er wurde am 09. Januar 2004 zu einer lebenslänglichen Haftstrafe wegen des Mordes an seinem Schwager Herbert Scheibe verurteilt. Er hat den Mord immer bestritten, und wir wissen, dass sein damaliges Urteil viele Fragen aufwirft. Auf unserer Webseite: www.helmut-marquardt.de haben wir seinen Fall ausführlich dargelegt und begründet, warum wir uns für Helmut Marquardt einsetzen. Inzwischen wissen wir von Herrn Marquardt, dass sich auch der Petitionsausschuss des Landtags im Laufe des September mit seinem Fall beschäftigen wird.

 

Wir bitten Sie, dass Sie sich an Hand der Webseite zu dem Fall informieren und hoffen auf Ihre Unterstützung in folgenden Anliegen:

  1. Sofortige Freilassung von Helmut Marquardt aus Gründen der Gesundheitsfürsorge. Herr Marquardt hat 2 Herzinfarkte hinter sich und ist physisch und psychisch am Ende.
  2. Neuvernehmung von Helmut Marquardt zum Mord an Herbert Scheibe am 19.03.2002 durch die Staatsanwaltschaft, da wir wissen, dass er sehr wesentlich zur Aufklärung dieses brutalen Mordes beitragen kann.
  3. Einleitung von Ermittlungen gegen die von Herrn Marquardt verdächtigten Personen.
  4. Wiederaufnahme des Prozesses mit dem Ziel der rechtlichen Rehabilitierung von Herrn Marquardt.

Uns ist zwar wiederholt von Seiten der politischen Vertreter erklärt worden, dass die Justiz unabhängig ist und sich die Einmischung von politischer Seite verbittet. Wir sehen aber hier trotzdem Ihre Mitverantwortung gefragt, da viele Gründe dafür sprechen, dass in einem abgeschlossenen Verfahren ein Unschuldiger verurteilt worden ist und die wahren Täter noch frei sind. Gerade im Blick auf mögliche staatsanwaltliche Ermittlungen gibt es sehr wohl Beispiele aus Geschichte und Gegenwart, aus denen deutlich wird, dass in Ausnahmefällen auch die politische Seite bei der Staatsanwaltschaft intervenieren kann, um dringend nötige Ermittlungen einzufordern. Ein solcher Ausnahmefall ist unserer Meinung nach hier gegeben. Immerhin geht es hier um beides: die Wiederherstellung der Menschenwürde eines Menschen, der unserer Meinung nach unschuldig inhaftiert ist, und um die Frage der Sicherheit in unserem Land.

 

Für eine Rückantwort wären wir Ihnen dankbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Freundeskreis

Dr. Rüdiger Grunow

Pfarrer Ulrich Huppenbauer